Kurz beantwortet: Physisches Gold ist eines der steuerlich attraktivsten Anlagegüter in Deutschland. Du kaufst es ohne Mehrwertsteuer (§ 25c UStG), verkaufst Gewinne nach mehr als 12 Monaten Haltedauer in der Regel steuerfrei (§ 23 EStG) und zahlst keine Abgeltungsteuer wie bei Zinsen, Dividenden oder vielen Wertpapieren. Für Silber, Platin und Palladium lässt sich die Mehrwertsteuer über ein Zollfreilager vermeiden.
Vorteil 1: Kaufen ohne Mehrwertsteuer
Anlagegold ist in Deutschland und der gesamten EU von der Mehrwertsteuer befreit. Die Grundlage ist § 25c UStG. Als Anlagegold gelten dabei:
- Barren mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel,
- Münzen mit mindestens 900 Tausendstel Feingehalt, die nach 1800 geprägt wurden, gesetzliches Zahlungsmittel waren oder sind und deren Preis den Goldwert um nicht mehr als 80 % übersteigt.
Praktisch heißt das: Jeder Euro fließt ins Metall, nichts geht als Steuer verloren. Bei fast allen anderen Sachwerten, von Silber bis zur Uhr, zahlst du 19 % obendrauf.
Vorteil 2: Nach 12 Monaten steuerfrei verkaufen
Physisches Gold zählt steuerlich zu den privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG. Die Regel ist einfach:
- Haltedauer über 12 Monate: Der Verkaufsgewinn ist komplett steuerfrei, ohne Obergrenze.
- Haltedauer unter 12 Monaten: Gewinne sind steuerpflichtig, bleiben aber steuerfrei, solange dein Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Jahr unter der Freigrenze von 1.000 € liegt.
Wichtig: Die 1.000 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Liegst du auch nur einen Euro darüber, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Das Wichtigste in Kürze
- Anlagegold kaufst du ohne Mehrwertsteuer (§ 25c UStG): Barren ab 995er Feingehalt, gängige Anlagemünzen.
- Nach mehr als 12 Monaten Haltedauer sind Verkaufsgewinne steuerfrei (§ 23 EStG), in unbegrenzter Höhe.
- Innerhalb der 12 Monate gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen.
- Auf physisches Gold fällt keine Abgeltungsteuer an, anders als auf Zinsen, Dividenden und viele Wertpapiere.
- Beim Sparplan hat jede Monatsrate ihre eigene 12-Monats-Frist, Teilverkäufe folgen dem FIFO-Prinzip.
- Silber, Platin und Palladium kaufst du im Zollfreilager ohne Mehrwertsteuer.
Vorteil 3: Keine Abgeltungsteuer, der Vergleich
Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls plus Kirchensteuer. Physisches Gold spielt in einer anderen Kategorie:
| Anlage | Steuer auf Gewinne | Nach Haltefrist |
|---|---|---|
| Zinsen, Tagesgeld | Abgeltungsteuer ca. 26,4 % | Immer steuerpflichtig |
| Aktien, ETFs | Abgeltungsteuer ca. 26,4 % | Immer steuerpflichtig |
| Gold-ETC ohne Lieferanspruch | Abgeltungsteuer ca. 26,4 % | Immer steuerpflichtig |
| Gold-ETC mit Lieferanspruch | Wie physisches Gold (BFH) | Steuerfrei nach 12 Monaten |
| Physisches Gold | § 23 EStG | Steuerfrei nach 12 Monaten |
Ein Rechenbeispiel: 20.000 € Gewinn nach fünf Jahren Haltedauer bedeuten bei einem Wertpapier rund 5.300 € Steuern. Bei physischem Gold: 0 €. Den Unterschied zwischen Papier und Metall erklärt unser Artikel Gold-ETF oder physisches Gold.
Sparplan und Haltefrist: das FIFO-Prinzip
Beim Goldsparplan kaufst du jeden Monat neu. Steuerlich hat damit jede Rate ihre eigene 12-Monats-Frist. Verkaufst du einen Teil deines Bestands, gilt das FIFO-Prinzip (First in, first out): Die zuerst gekauften Gramm gelten als zuerst verkauft.
Das ist gut für dich: Bei einem laufenden Sparplan sind die ältesten Bestände in der Regel längst über der Jahresfrist. Wer seinen Sparplan mindestens ein Jahr vor dem ersten Teilverkauf gestartet hat, verkauft damit meist komplett steuerfrei.
Silber, Platin, Palladium: der Zollfreilager-Weg
Die weißen Metalle sind beim normalen Kauf mehrwertsteuerpflichtig (19 %). Die Lösung: Lagerung im Zollfreilager. Dort gilt das Metall als nicht eingeführt, es fällt keine Mehrwertsteuer an, solange es eingelagert bleibt. Beim Verkauf aus dem Lager heraus ebenfalls nicht.
Die 12-Monats-Regel des § 23 EStG gilt für Silber, Platin und Palladium genauso wie für Gold: Nach über einem Jahr Haltedauer sind Gewinne in der Regel steuerfrei.
Belege und Dokumentation
Steuerfreiheit musst du im Zweifel nachweisen können. Dafür brauchst du zwei Dinge: den Kaufbeleg mit Datum und Preis sowie die eindeutige Zuordnung des Metalls. Nummerierte Barren, die auf deinen Namen eingelagert sind, machen den Nachweis einfach: Jede Transaktion ist dokumentiert, jede Haltedauer belegbar. Bei EU-Frei hast du alle Dokumente jederzeit digital im Zugriff.
Häufige Fragen
Muss ich steuerfreie Goldverkäufe in der Steuererklärung angeben?
Gewinne nach Ablauf der 12-Monats-Frist sind nicht steuerbar und müssen grundsätzlich nicht erklärt werden. Bewahre die Belege trotzdem auf, falls das Finanzamt nachfragt. Im Zweifel klärt das deine Steuerberatung.
Gilt die Steuerfreiheit in unbegrenzter Höhe?
Ja. Nach mehr als 12 Monaten Haltedauer ist der Gewinn aus dem Verkauf physischen Goldes in voller Höhe steuerfrei, egal ob 500 € oder 500.000 €.
Was passiert bei Verlusten?
Verluste innerhalb der 12-Monats-Frist können mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Nach Ablauf der Frist sind Verluste steuerlich unbeachtlich, so wie die Gewinne.
Gilt die 12-Monats-Regel auch für Silber im Zollfreilager?
Ja. Die Frist des § 23 EStG gilt für alle physischen Edelmetalle. Das Zollfreilager betrifft nur die Mehrwertsteuer beim Kauf, nicht die Einkommensteuer beim Verkauf.
Kann ich Gold steuerfrei verschenken oder vererben?
Für Schenkungen und Erbschaften gelten die allgemeinen Freibeträge des Erbschaftsteuerrechts, zum Beispiel 400.000 € pro Kind alle zehn Jahre. Gold wird dabei wie anderes Vermögen behandelt. Für die konkrete Gestaltung sprich mit deiner Steuerberatung.
Quellen: § 25c UStG, § 23 EStG, BMF
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Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Edelmetallpreise können schwanken. Für steuerliche Fragen wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Stand: August 2026.